. . . der Ball soll Anfang August wieder rollen.
Das ist eine Entwicklung, die uns alle begeistert. Fußballfunktionäre, Trainerteams, Spieler und Zuschauer können darauf vertrauen, dass in wenigen Wochen das erste Meisterschaftsspiel der neuen Runde 2021/2022 angepfiffen wird.
Auch wenn es in der langen Zeit viele Diskussionen um den Amateurfußball gab, so wollen wir das alles gerne hinter uns lassen und nach vorne schauen.
Bevor es am 08. August zum Neustart kommt, werden wir noch einige Änderungen im gesamten Spielbetrieb verinnerlichen müssen.
1. Spielmodus
Für unsere beiden Herrenmannschaften in den Kreisligen A – Fulda und B – Rhön wird es eine „abgespeckte“ Runde geben. Kreisfußballwart Thorsten BECK und die Klassenleiter Engelbert HASENAUER und Uwe GELHARD arbeiten intensiv an dem passenden Modus. Alles läuft auf eine sogenannte „Einfachrunde“ hinaus, wobei es nur eine Begegnung mit jeder ligaangehörigen Mannschaft geben soll – also nicht in der bisherigen Form der Vor- und Rückrunde. Die Thematik der Heimspiele sowie der Derbys lässt sich dann nur mit gegenseitigem Verständnis und einer hohen Kompromissbereitschaft regeln. Insoweit ist heute schon die Einsicht aller Beteiligten geboten.
2. Regelwerk
Auch im Regelwerk bahnt sich eine gravierende Änderung an. Neben den weiterhin konsequenten Corona-Vorsorgemaßnahmen gilt ab dem 01.07.2021:
– bis auf weiteres wird auf Auswechselkärtchen verzichtet (aus Hygienegründen);
– den Schiedsrichtern bleibt anheim gestellt, den digitalen Spielbericht zuhause auf ihrem eigenen PC zu bearbeiten;
– unter Wegfall der „Gelb-Roten“ Karte wird eine 10-Minuten-Zeitstrafe eingeführt. Der Schiedsrichter zeigt den befristeten Spielausschluß unter Ausstreckung des Armes und 2x die fünf Finger dem jeweiligen Spieler deutlich an, und nach seiner Uhr kann der des Feldes verwiesene Spieler wieder zurückkehren (nicht auf Zuruf von außen !)
Wichtig: diese Regelung gilt nicht für Freundschaftsspiele oder Testspiele auf Kreisebene. Grund dafür ist, dass die 10-Minuten-Zeitstrafe generell nur auf Kreiseebene gilt (ab Kreisoberliga bis Kreisliga C). Im Fall von Begegnungen zwischen Kreisligisten und höherklassigen Mannschaften müsste die alte Regelung ohnehin wieder greifen.